Die Baubewilligung

Klären Sie bei der Gemeindeverwaltung ab, wie es um die Baumassen- und Ausnützungsziffer, den Grenzabständen, der maximalen Höhe und der Länge der Fassaden und weiteren baulichen Vorschriften für Wintergärten steht.

Der erste Schritt ist die Beschaffung der notwendigen Unterlagen:

Was benötige ich? Wo erhalte ich die Unterlagen?

Im Zonenplan der Gemeindebauordnung können Sie nachsehen, in welcher Bauzone sich Ihr Grundstück befindet.
Hier finden Sie unter „Grundmasse" eine tabellarische Zusammenstellung der max. Ausnützungsziffer, der Geschosszahl, der max. Gebäudemasse, des min. Grundabstandes von den Grundstückgrenzen.

Die vorhandene Ausnützungsziffer erhalten Sie, indem Sie die Grundrissflächen des Hauses abzüglich Aussenwände durch die Grundstücksfläche teilen.
Von den Grundrissflächen (ohne Wände) ziehen Sie ab: Waschküche, Heizungs- Abstellraum und ähnlich genutzte Räume, in denen Sie sich nicht dauernd aufhalten.

Die Grundstücksfläche findet sich im Grundbuchauszug.

Dazu ein Rechenbeispiel:

Grundrissfläche Ihres Hauses 120 m² x 2 (bei 2 Wohn-Geschossen)
Grundstücksfläche 1000 m²

Das ergibt eine Ausnützung von:

Grundrissfläche 240 m²

______________________________ = 0,24

Grundstücksfläche 1000 m²

Ist die zulässige Ausnützungsziffer in der Gemeindebauordnung für die Bauzone Ihres Grundstückes z.B. mit 0.3 angegeben, können Sie nun ausrechnen, wie viel Grundrissfläche für einen Wintergarten möglich sind:

Grundstückfläche x Ausnützungsziffer = zulässige Grundrissfläche

Beispielsweise:

1000m² x 0,3 = 300m²

Da wir die Grundrissfläche in unserem Beispiel mit 240m² angenommen haben ist die vorhandene von der zulässigen Grundrissfläche abzuziehen:

300m² minus 240m² = 60m²

Es stehen Ihnen in diesem Beispiel max. 60m² für Ihren Wintergarten zur Verfügung.

Weit verbreitet ist auch die Baumassenziffer. Dies ist die Aussenhülle des Gebäudes ab gewachsenem Terrain ebenfalls in Relation zur Grundstücksfläche.

Bei Unklarheiten fragen Sie uns bitte an oder wenden Sie sich an Ihren Architekten. Wir erledigen übrigens die gesamte Baueingabe für Sie für einen Pauschalbetrag.

Etwas zum Thema Grenzabstände

In der Gemeindeordnung finden Sie die zulässigen, minimalen Grenzabstände. Die meisten Katasterpläne sind im Massstab 1:500 gezeichnet.
Das bedeutet, 1 Meter in der Realität entsprechen 2 mm im Plan oder 5 Meter zulässiger Grenzabstand entsprechen 10mm im Plan.

Wenn Sie sich in diesem Bereich unsicher fühlen, nimmt Ihnen Thermogreen diese Abklärungen gerne ab.

Nehmen Sie sich die Zeit für die Besichtigung von realisierten Wintergärten aus Ihrem Bekanntenkreis oder von unseren Thermogreen-Referenzadressen.

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